Rechtsprechung
   FG München, 04.12.2002 - 4 K 5122/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12776
FG München, 04.12.2002 - 4 K 5122/01 (https://dejure.org/2002,12776)
FG München, Entscheidung vom 04.12.2002 - 4 K 5122/01 (https://dejure.org/2002,12776)
FG München, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 4 K 5122/01 (https://dejure.org/2002,12776)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,12776) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit der Klage mangels Rechtsschutzbedürfnis bei Vorläufigerklärung des Steuerbescheids in vollem Umfang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Klage mangels Rechtsschutzbedürfnis bei Vorläufigerklärung des Steuerbescheids in vollem Umfang; Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage, falls während des Klageverfahrens FA Steuerbescheid wegen Verfassungsmäßigkeit für vorläufig erklärt, § 165 Abs. 1 Nr. 2 ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unzulässigkeit der Klage mangels Rechtsschutzbedürfnis bei Vorläufigerklärung des Steuerbescheids in vollem Umfang - Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage, falls während des Klageverfahrens FA Steuerbescheid wegen Verfassungsmäßigkeit für vorläufig erklärt, § 165 Abs. 1 Nr. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 478
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 20.10.2004 - II R 74/00

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung des ErbStG i.d.F. des JStG 1997

    Auszug aus FG München, 04.12.2002 - 4 K 5122/01
    Falls die Einsprüche nunmehr auf das dagegen beim BFH (Az. II R 74/00) anhängige Revisionsverfahren gestützt würden, würden die Einspruchsverfahren weiterhin gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen.

    Während des Klageverfahrens erklärte das FA in vollem Umfang die vom Kläger durch Klage angefochtenen Steuerbescheide für vorläufig gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO wegen der beim BFH anhängigen Revisionsverfahren (II R 61/99 und II R 74/00) entsprechend des gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörde der Länder vom 06.12.2001 (BStBl I 2001, 985).

    Der Klage fehle das Rechtsschutzbedürfnis, weil es mit Bescheid vom 14. Februar 2002 im Hinblick auf die Revisionsverfahren II R 74/00 sowie II R 61/99 (s. BStBl I 2001, 985) die Steuerfestsetzungen in vollem Umfang für vorläufig gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO erklärt habe (s. Bl. 23, 24 FG-Akte).

  • BFH, 16.05.2007 - II R 61/99

    Erbschaft-/Schenkungsteuer: Steuerwert nur bei Volleigentum

    Auszug aus FG München, 04.12.2002 - 4 K 5122/01
    Während des Klageverfahrens erklärte das FA in vollem Umfang die vom Kläger durch Klage angefochtenen Steuerbescheide für vorläufig gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO wegen der beim BFH anhängigen Revisionsverfahren (II R 61/99 und II R 74/00) entsprechend des gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörde der Länder vom 06.12.2001 (BStBl I 2001, 985).

    Der Klage fehle das Rechtsschutzbedürfnis, weil es mit Bescheid vom 14. Februar 2002 im Hinblick auf die Revisionsverfahren II R 74/00 sowie II R 61/99 (s. BStBl I 2001, 985) die Steuerfestsetzungen in vollem Umfang für vorläufig gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO erklärt habe (s. Bl. 23, 24 FG-Akte).

  • BFH, 30.10.1980 - IV R 168/79

    Erstmalige Anordnung des Vorbehalts der Nachprüfung bei der Änderung eines

    Auszug aus FG München, 04.12.2002 - 4 K 5122/01
    Dies folge aus dem Urteil des BFH vom 30. Oktober 1980 IV R 168-170/79, BStBl II 1981, 150 .

    Im Gegensatz zu dem zitierten BFH-Urteil (BStBl II 1981, 150 ) steht der Fall nicht für jegliche Änderung offen, weil es zum einen dort um die nachträgliche Hinzufügung eines Vorbehalts der Nachprüfung ging und nicht um einen nachträglichen Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Nr. 2 AO , und zum anderen der Beschluss des Großen Senats vom 23. November 1987 GrS 1/86, BStBl II 1988, 180, 183, wonach § 176 AO auch für vorläufige Steuerfestsetzungen gilt, erst danach erging.

  • BFH, 07.02.1992 - III R 61/91

    Vorläufigkeitserklärung des Steuerbescheids bei Aussetzung des Klageverfahrens

    Auszug aus FG München, 04.12.2002 - 4 K 5122/01
    Abgesehen davon, dass diese Differenzierung des BFH nach dem Zeitpunkt der Vorläufigkeitserklärung nicht überzeugt (so Koch in Gräber, a.a.O., § 74 Rz. 12) und andererseits der BFH eine solche Aussetzung nicht für nötig hält, wenn neben der möglichen Verfassungswidrigkeit sich die Beteiligten aber (auch) über einen anderen Punkt streiten (s. BFH-Beschluss vom 8. August 1995 XI B 152/94, BFH/NV 1996, 158, 159 sowie BFH-Urteil vom 7. Februar 1992 III R 61/91, BStBl II 1992, 592 ), hält der Senat gemäß dem Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 2. September 1994 III 538/91, EFG 1994, 1065 es für prozessunökonomisch, wegen Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig gewordene Verfahren durch einen Aussetzungsbeschluss gemäß § 74 FGO weiterhin auf nicht absehbare Zeit in der Schwebe zu halten.
  • BFH, 18.09.1992 - III B 43/92

    Beschwerde gegen Nichtaussetzung des Klageverfahrens

    Auszug aus FG München, 04.12.2002 - 4 K 5122/01
    Der Kläger wird auch nicht dadurch, dass erst während des Klageverfahrens die Bescheide vom FA für vorläufig erklärt wurden, aus dem Verfahren gedrängt, weil andernfalls das Gericht das Klageverfahren wegen des beim BVerfG anhängigen Verfahrens nach § 74 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) aussetzen müsste (s. BFH-Beschlüsse vom 18. September 1992 III B 43/92, BStBl II 1993, 123, 124 und vom 10. Februar 1995 III B 73/94, BStBl II 1995, 415 ).
  • BFH, 10.02.1995 - III B 73/94

    Klage wegen Kinderlastenausgleich für Eltern mit einem Kind im Jahr 1986: -1.

    Auszug aus FG München, 04.12.2002 - 4 K 5122/01
    Der Kläger wird auch nicht dadurch, dass erst während des Klageverfahrens die Bescheide vom FA für vorläufig erklärt wurden, aus dem Verfahren gedrängt, weil andernfalls das Gericht das Klageverfahren wegen des beim BVerfG anhängigen Verfahrens nach § 74 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) aussetzen müsste (s. BFH-Beschlüsse vom 18. September 1992 III B 43/92, BStBl II 1993, 123, 124 und vom 10. Februar 1995 III B 73/94, BStBl II 1995, 415 ).
  • BFH, 08.08.1995 - XI B 152/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Verfahrens im

    Auszug aus FG München, 04.12.2002 - 4 K 5122/01
    Abgesehen davon, dass diese Differenzierung des BFH nach dem Zeitpunkt der Vorläufigkeitserklärung nicht überzeugt (so Koch in Gräber, a.a.O., § 74 Rz. 12) und andererseits der BFH eine solche Aussetzung nicht für nötig hält, wenn neben der möglichen Verfassungswidrigkeit sich die Beteiligten aber (auch) über einen anderen Punkt streiten (s. BFH-Beschluss vom 8. August 1995 XI B 152/94, BFH/NV 1996, 158, 159 sowie BFH-Urteil vom 7. Februar 1992 III R 61/91, BStBl II 1992, 592 ), hält der Senat gemäß dem Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 2. September 1994 III 538/91, EFG 1994, 1065 es für prozessunökonomisch, wegen Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig gewordene Verfahren durch einen Aussetzungsbeschluss gemäß § 74 FGO weiterhin auf nicht absehbare Zeit in der Schwebe zu halten.
  • FG Berlin, 02.09.1994 - III 538/91
    Auszug aus FG München, 04.12.2002 - 4 K 5122/01
    Abgesehen davon, dass diese Differenzierung des BFH nach dem Zeitpunkt der Vorläufigkeitserklärung nicht überzeugt (so Koch in Gräber, a.a.O., § 74 Rz. 12) und andererseits der BFH eine solche Aussetzung nicht für nötig hält, wenn neben der möglichen Verfassungswidrigkeit sich die Beteiligten aber (auch) über einen anderen Punkt streiten (s. BFH-Beschluss vom 8. August 1995 XI B 152/94, BFH/NV 1996, 158, 159 sowie BFH-Urteil vom 7. Februar 1992 III R 61/91, BStBl II 1992, 592 ), hält der Senat gemäß dem Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 2. September 1994 III 538/91, EFG 1994, 1065 es für prozessunökonomisch, wegen Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig gewordene Verfahren durch einen Aussetzungsbeschluss gemäß § 74 FGO weiterhin auf nicht absehbare Zeit in der Schwebe zu halten.
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus FG München, 04.12.2002 - 4 K 5122/01
    Strittig ist, ob das Erbschaftsteuergesetz ( ErbStG ) und das Bewertungsgesetz ( BewG ) in der Fassung des Jahressteuergesetzes ( JStG ) 1997 den vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 22. Juni 1995 - 2 BvR 552/91 - aufgestellten Grundsätzen ausreichend Rechnung trägt und ob die Rückwirkung auf vor dem Inkrafttreten des Gesetzes verwirkte Tatbestände verfassungsrechtlich zulässig ist bzw. ob wegen der während des Klageverfahrens durch das FA angeordneten vollen Vorläufigkeit des Schenkungsteuerbescheides gemäß § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO (BStBl I 2001, 985) das Rechtschutzbedürfnis des Klägers wegegefallen ist.
  • BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86

    Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei

    Auszug aus FG München, 04.12.2002 - 4 K 5122/01
    Im Gegensatz zu dem zitierten BFH-Urteil (BStBl II 1981, 150 ) steht der Fall nicht für jegliche Änderung offen, weil es zum einen dort um die nachträgliche Hinzufügung eines Vorbehalts der Nachprüfung ging und nicht um einen nachträglichen Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Nr. 2 AO , und zum anderen der Beschluss des Großen Senats vom 23. November 1987 GrS 1/86, BStBl II 1988, 180, 183, wonach § 176 AO auch für vorläufige Steuerfestsetzungen gilt, erst danach erging.
  • BFH, 22.03.1996 - III B 173/95

    Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Rechtsbehelf gegen einen nach § 165

  • BFH, 10.11.1993 - X B 83/93

    Klage wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der Sonderausgabenhöchstbeträge:

  • FG Berlin, 22.06.2000 - 5 K 5183/99

    Rückwirkung des § 37 Abs. 1 ErbStG nicht

  • FG München, 02.10.1998 - 4 V 1889/98

    Einordnung der Aufhebung einer vollzogenen Grundstücksübertragung als freigebige

  • BFH, 14.01.1998 - IV B 127/97

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Berücksichtigung angemessener Aufwendungen

  • FG München, 19.10.1998 - 4 V 4974/97

    Verfassungswidrigkeit der Rückwirkung des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) 1997

  • FG Hamburg, 02.07.2003 - III 261/01

    Zur Aussetzung des Klageverfahrens bei Vorläufigkeitserklärung des

    Nach neuerer finanzgerichtlicher Rechtsprechung soll allerdings das Rechtsschutzbedürfnis für die auf die Verfassungsfrage gestützte Anfechtungsklage und damit ihre Zulässigkeit im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung unabhängig davon fehlen, ob das FA die angefochtenen Bescheide vor oder nach Klageerhebung für vorläufig erklärt hat (FG München vom 4. Dezember 2002 4 K 5122/01, EFG 2003, 478 , rechtskräftig; FG Berlin vom 2. September 1994 III 538/91, EFG 1994, 1065, rechtskräftig); speziell auch betreffend Vorsorgeaufwendungen (FG Münster vom 4. Dezember 2002 8 K 2768/01 E, EFG 2003, 586 , Revision XI R 4/03 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht